VERSICHERUNGEN
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Sitzungsgelder der Berner Stadträte sind AHV-pflichtig

Montag, 16. August 2004 / 20:15 Uhr

BERN/LUZERN - Das Eidg. Versicherungsgericht in Luzern hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Stadt Bern abgewiesen: Die Stadt muss für die Jahre 1997 bis 2001 rund 170 000 Franken AHV-Beiträge für Sitzungsgelder des Stadtparlaments nachzahlen.

Auch der Stadtrat muss AHV bezahlen.

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern machte im September 2003 vor dem bernischen Verwaltungsgericht AHV-Beiträge auf ausbezahlte Sitzungsgelder von Stadträten geltend und bekam Recht.

Das Gericht stufte die Arbeit der Parlamentarier als unselbstständige Erwerbstätigkeit ein, welche beitragspflichtig ist. Die Stadt sah die Sitzungsgeldern der Parlamentsmitglieder indes als Spesenvergütungen.

Das Eidg. Versicherungsgericht folgte nun mit Entscheid vom 2. August der Argumentation des Verwaltungsgerichtes.

Der Stadtberner Finanzdirektor Kurt Wasserfallen nimmt den Entscheid des Versicherungsgerichts gelassen. Er habe ein gewisses Verständnis für die Argumentation des Gerichtes, sagte er auf Anfrage. Die Frage der Sitzungsgelder könne man mit Blick auf kleine Einkommen tatsächlich als Lohnbestandteil ansehen.

(rr/sda)